Maßnahmen zur Unterbrechung der Infektionsketten / COVID-19
Untersagung von Hundetraining und die daraus resultierende Existenzbedrohung
Sehr geehrte(r) [...] Minister(in) [...],
der BVZ-Hundetrainer e.V. ist ein bundesweit aufgestellter Berufsverband welcher die
Interessen von gewerblich tätigen Hundetrainern vertritt.
Im Namen unserer Mitglieder wenden wir uns deshalb mit unserem Anliegen an Sie. Es
geht um die weitere Existenz vieler Hundeschulen in Deutschland! Wir denken, dass jedes Rädchen, welches sich weiterdrehen darf, auch zu der finanziellen Entlastung des Bundes und der Länder dienlich ist!
In den meisten Bundesländern wurde aktuell die gesamte Dienstleistung im Bereich desHundetrainings untersagt. Dies ist vor dem Hintergrund (die Infektionskette zu unterbrechen) absolut verständlich und nachvollziehbar, wenn es um die Verhinderung von engen Personenkontakten in großen Gruppen geht.
Da unsere Berufsgruppe im Freien arbeitet können sämtliche Sicherheitsvorschriften/ Hygienemaßnahmen in vollem Umfang, also zu 100% eingehalten/umgesetzt werden. Die Rahmenbedingungen unseres Tätigkeitsbereichs stellen sich wie folgt dar:
Im Gegensatz zu „Hundevereinen“ arbeiten unsere Mitglieder kommerziell.
Hundevereine sind im Freizeitbereich tätig. Sie haben ehrenamtliche Trainer, die Vereinsmitgliedschaft ist an einen Jahresbeitrag und an Tätigkeiten im Verein (Rasenmähen, Instandhaltung, etc.) gebunden. Das Gruppentraining findet in der Regel in großen Trainingsgruppen statt (nicht selten 10 und mehr Hundehalter je Trainingsgruppe), deren Teilnehmer ständigem Wechsel unterliegen.
Hingegen sind kommerzielle Hundeschulen im Dienstleistungssegment anzusiedeln. Die gewerbliche Tätigkeit der Hundetrainer findet in der Regel als Haupterwerb statt. Im Rahmen geforderter Professionalität und der Sicherung von Qualitätskriterien sind deren Trainingsgruppen klein, also im Schnitt bis zu 6 Mensch-Hund-Teams. Gewerblich tätige Hundetrainer unterliegen außerdem einer Fortbildungspflicht und werden als steuerpflichtige Unternehmen geführt.
Ein Hundeverein unterliegt in der Regel der Gemeinnützigkeit (e.V.) und ist daher im Zuge der Arbeitserlaubnis/Öffnung anders einzugruppieren als eine kommerzielle Hundeschule.
Durch die Schließung der Hundeschulen kommt es unseres Erachtens zu folgenden, gravierenden Problemen:
Sehr geehrte(r) Minister(in) [...], wir bitten Sie sehr, unser Anliegen zu unterstützen und Ihren Einfluss geltend zu machen, dass entsprechende Ausnahmen/Lockerungen für gewerbsmäßig arbeitende Hundetrainer auch in Ihren Länderverordnungen und – regelungen vorgesehen oder ermöglicht werden.
Über eine Stellungnahme zu unserem Anliegen würden wir uns freuen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
1. Vorsitzende BVZ-Hundetrainer
cc: Bundesministerin Christine Lambrecht
cc: Bundesministerin Julia Klöckner
cc: Minister Peter Hauck
cc: Staatsminister Thorsten Glauber
cc: Senator Dr. Dirk Behrendt
cc: Ministerin Ursula Nonnemacher
cc: Senatorin Claudia Bernhard
cc: Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks
cc: Staatsministerin Priska Hinz
cc: Ministerin Katy Hoffmeister
cc: Minister Dr. Till Backhaus
cc: Ministerin Barbara Otte-Kinast
cc: Ministerin Ursula Heinen-Esser
cc: Ministerin Anne Spiegel
cc: Ministerin Ulrike Höfken
cc: Minister Reinhold Jost
cc: Staatsministerin Petra Köpping
cc: Ministerin Petra Grimm-Benne
cc: Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert
cc: Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack
cc: Minister Jan Philipp Albrecht
cc: Ministerin Heike Werner
cc: Minister Dirk Adams
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