Wir, der BVZ-Hundetrainer e.V., haben mit der Erstellung der 'Welpengruppen-Richtlinien' unsere Vorstellungen und Wünsche an professionelle Welpengruppen zusammengetragen.
Abweichungen vom Ideal wird es immer geben. Die können gute Gründe haben und sehr sinnvoll sein, müssen aber nachvollziehbar daherkommen. Idealerweise sollten sich Hundetrainer*innen an diesen Richtlinien orientieren, um Hunden und ihren Menschen professionelle Leistung im Rahmen guter Arbeit anzubieten.
Bei Fragen zu den Richtlinien stehen wir sowohl Trainer*innen als auch Hundehalter*innen gerne zur Verfügung. Melden Sie sich hierzu bitte per eMail an unsere Geschäftsstelle BVZ-Hundetrainer e.V.
Rechtliches:
Die BVZ-Welpengruppen-Grundlagen und -Richtlinien können in dieser Form gerne verwendet und verbreitet werden.
Nach Änderung der Richtlinie ohne unsere Zustimmung, zeichnen wir uns für die Qualität der veränderten Richtlinie nicht mehr verantwortlich und gewähren die weitere Verwendung ausschließlich ohne unser Logo und ohne einen Bezug zum BVZ-Hundetrainer e.V.
Woran erkenne ich die Qualität einer Hundeschule?
Diese Frage hat sich der BVZ einmal für euch gestellt und freut sich nun darüber, euch die Ergebnisse mitzuteilen.
Denn Hundeschulen gibt es mittlerweile sehr viele und ein kleiner Leitfaden kann bei der Suche nach der passenden Hundeschule sicher nicht schaden.
Bezugnehmend auf einen Artikel in der Zeitschrift „Deutsches Tierärzteblatt - 2022; 70 (3)“ ist es uns, den Mitgliedern des BVZ-Hundetrainer e.V., ein wichtiges Anliegen, eine fachliche Einschätzung der Unterbringung von Hunden in ‚Boxen‘ zu veröffentlichen. Dabei weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass uns (Stand Mai 2022) keine Studien zur Absicherung unserer Erkenntnisse aus jahrelanger professionellem Umgang mit und Erziehung von Hunden, vorliegen.
Wir sind von der Richtigkeit und Wichtigkeit des Genderns überzeugt. Zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichten wir aber auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers. Der folgende Text richtet sich, unabhängig von den verwendeten Personenbezeichnungen, an Menschen aller Geschlechtsidentitäten.
Unser Beruf, unsere Qualifikation
Hundetrainerinnen und Hundetrainer des BVZ-Hundetrainer e.V. sind ausnahmslos gewerblich tätig und unterliegen somit in der Ausübung ihrer Tätigkeit in allen Belangen dem Tierschutzgesetz. Im Unterschied zu allen Ausbildern, Trainern und Coaches, die im Freizeitbereich (Vereine u.a.) tätig sind, wird uns die Ausübung unseres Berufes untersagt, falls wir im Rahmen unserer beratenden und praktischen Arbeit gegen geltendes Recht verstoßen.
Als uns prüfende und überwachende Instanz hat der Gesetzgeber Ordnungsbehörden berufen und Tierärzte (Amtsveterinäre) eingesetzt. Die Fachlichkeit dieser Prüfinstitutionen und deren Mitarbeiter im Bereich Hundeerziehung ist nur partiell gegeben und somit unterliegt die Zulassung unserer Berufskollegen einer Berufssparte, die sich über ihren Beruf im Bereich Tiermedizin und Tierschutz qualifiziert hat. Die Fort- und Weiterbildung von Tierärzten im Segment ‚Verhaltenstherapie‘ umfasst die Behandlung krankhaft auffälliger Tiere (Hunde, Katzen, Papageien) und ist mit der Beratung von Haltern und der praktischen Arbeit mit Hunden eines Hundetrainers nicht gleichzusetzen.
Arbeit mit Hunden und der Einsatz von Hundeboxen
Wir professionellen Hundetrainer kommen im Rahmen unserer täglichen Arbeit auch mit Hunden in Kontakt, die Verhaltensauffälligkeiten im Bereich Furcht/Angst und Aggression zeigen. Im Rahmen eines ersten Kennenlernens stehen die Begutachtung des Hundes, seines Verhaltens, der Haltungsbedingungen sowie der Umgang mit dem Tier durch den Halter im Vordergrund. Falls nötig erfolgt auch eine Weiterempfehlung an den Tierarzt, der dann gegebenenfalls auch entsprechende Medikamente verordnen kann. Erst nach diesem ersten Kennenlernen wird im Rahmen eines sinnvollen Trainings evtl. auch die Trainingsarbeit mit einer Hundebox vorgeschlagen und eingearbeitet.
Uns ist wichtig darauf hinzuweisen, dass ein Einsatz einer Hundbox nicht generell von Nachteil für Hunde ist, auch wenn sie nach einem entsprechenden, individuell angepassten Training mal zwei Stunden in einer geschlossenen Box sind. Wir finden es äußerst unsachgemäß und eher emotional bestimmt, wenn der Einsatz einer Box als Möglichkeit für uns Hundetrainer und in erster Linie für die Hunde so stark beschränkt wird. Wie so oft ist es doch nicht die Methode an sich, die tierschutzrelevant sein kann, sondern die Art und Weise wie sie eintrainiert und danach eingesetzt wird. Hunde insbesondere Welpen und Junghunde benötigen viel Schlaf (im Durchschnitt 16 bis 20 Stunden pro Tag) um sich zu regenerieren. Insbesondere junge Hunde finden oft von sich aus nicht zur Ruhe und können dann das Erlebte nicht optimal verarbeiten, was einen erhöhten Stresspegel zur Folge hat. Für solche Hunde empfehlen und leiten wir die Einarbeitung einer Box an. Jahrelange Erfahrung zeigt, dass richtig eingearbeitet, die Box bei den Hunden dazu beiträgt ruhiger und entspannter durch das Leben zu gehen. Selbstverständlich werden die Hundehalter darüber aufgeklärt welche Größe angemessen wäre und wo sie stehen bzw. nicht stehen sollte als auch, dass die Hunde nach einer Aktivität und dem Lösen in die Box kommen. Ein Verbot des Einsatzes von Hundeboxen ist unserer Auffassung nach ebenso unsinnig, wie ein generelles Verbot des Auto- und Fahrradfahrens, weil die Teilnahme am Straßenverkehr mit lebensgefährlichen Situationen einhergeht. Uns Hundetrainer in solche wichtigen Entscheidungsprozesse nicht einzubinden ist für unsere Berufsgruppe ein Ärgernis und nicht nachvollziehbar. Das uns zudem anschließend von praxisfernen Fachleuten eine Erklärungshilfe geliefert wird, befremdet uns sehr. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, das unpassende Vergleiche gezogen werden, für die es keine aussagekräftige wissenschaftliche Rechtfertigung gibt, und keinerlei Qualifikation unserer Berufsgruppe in diesem Zusammenhang vorausgesetzt wird.
Die Arbeit mit Hunden, die starke Einschränkungen im Zusammenleben mit ihren Menschen erleben wird nicht durch den generellen Einsatz von Hundeboxen bestimmt. Das Bleiben in einer Hundebox, z.B. zum Rückzug bei Ruhephasen, als Grundlage für das Alleine bleiben in einer Wohnung oder als Wohlfühlort beim Verbleib für einige Zeit im Auto kann, nach schrittweisem Training, das Leben von Hund und Halter stressfreier und problemloser gestalten.
Bleibt der Hund in der Box anfangs unter Beaufsichtigung kann einer Verletzungsgefahr vorgebeugt werden. Frustration, die sich durch das Einsperren in eine Hundebox eventuell einstellt, führt, gut vorbereitet, zu einer recht schnellen Akzeptanz einer Situation, deren anschließender Schlaf keinerlei nachfolgende Verhaltensstörungen nach sich zieht, sondern im Gegenteil einem erhöhtem Stresspegel entgegen wirkt. Die Argumentation einer erlernten Hilflosigkeit, aufgrund einer ausweglosen Situation, ist nicht gegeben und scheint eher emotionaler Art zu sein. Im Prozess der Eingewöhnung einer Hundebox lernt der Hund schrittweise, dass das Eingesperrtsein nicht mit einer lebensbedrohlichen oder ausweglosen Situation gleichzusetzen ist.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine/r unserer KollegInnen die ausschließliche Haltung eines Hundes in einer Box empfiehlt, Verhaltensauffälligkeiten mit dem Einsperren in eine Box therapiert noch Hundehalter anweist, Hunde lange Zeit in Boxen unbeaufsichtigt zu Hause alleine zu lassen.
Der Einsatz einer Hundebox ist unbedingt weiterhin zu erlauben, sofern professionelle Hundetrainer den Umgang und das Training damit anleiten.
Zusatz
Der Hinweis, dass Tierärzte maßgebliche Aspekte der Verwendung von Hundeboxen auch an Hundetrainer weitergeben können sollen, steht unseres Erachtens für die nicht-Anerkennung der Professionalität unseres Berufsstandes. Vor allem in unserem Verband, dem BVZ-Hundetrainer e.V., der bei der Aufnahme neuer Mitglieder eine Mindestqualifikation in Theorie und Praxis voraussetzt. Hierbei entscheiden wir nicht nach der Zulassung durch Veterinärämter nach §11 des Tierschutzgesetzes, sondern orientieren uns an verbandsinternen Prüfkriterien (interne Zertifizierung), um einen hohen Qualitätsstandard unserer Mitglieder zu erreichen.
Höchste Zeit, dass bei der Beschlussfassung von Gesetzen endlich auch die Fachinstitutionen einbezogen werden, die sich in ihrem Beruf mit diesen Thematiken professionell, gewerblich und im Rahmen des Tierschutzgesetzes damit befassen.
Tierschutzgesetz (Tierschutz-Hundeverordnung)
Die neuesten Änderungen im Tierschutzgesetz (Tierschutz-Hundeverordnung) verbieten eine Unterbringung von Haushunden in Boxen. Nach § 2 des deutschen Tierschutzgesetzes ((TierSchG) [6] müssen Tiere in menschlicher Obhut „verhaltensgerecht“ untergebracht werden. Die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV, (§§ 5 und 6) schreibt vor, dass Zwinger und auch andere Räume, in denen Hunde gehalten werden […] eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mindestens 6-10 m2 […] aufweisen müssen. Die ab Januar 2022 in Kraft getretene, geänderte Tierschutz-Hundeverordnung erweitert hierzu den Begriff ‚Raumeinheit‘ und nimmt somit auch Hundeboxen in den Paragraphen hinzu.
Im Sinne des Tierschutzes sollte somit jedem Tierhalter klar sein, dass eine dauerhafte oder auch (sehr) lange Unterbringung von Hunden in Boxen/Käfigen, deren Fläche die eines ausreichend großen Zwingers unterschreitet, als tierschutzrelevant einzustufen ist und einen Verstoß gegen geltendes Recht bedeuten. Hier wird ein, im Rahmen des Tierschutzes arbeitender Hundetrainer nicht widersprechen und dem Gesetz in vollem Umfang zustimmen.
Haustierhaltung
Nicht alle Hundehalter befolgen bei der Haltung ihrer Tiere grundlegende Rahmenbedingungen, die sich aus dem Tierschutzgesetz ergeben. Das wissen alle, die sich in irgendeiner Form mit der Haltung von Haustieren in privaten Haushalten beschäftigen. Hunde, Katzen, Pferde, Fische, Reptilien, Wildtiere – mit und ohne Erlaubnis – leiden unter nicht-artgerechter Unterbringung in zu kleinen, schmutzigen Ställen oder Käfigen, werden nicht gut oder regelmäßig gefüttert und umsorgt. Um diesen Missständen rechtlich entgegenzuwirken, bietet das Tierschutzgesetz ausreichend Möglichkeiten der Bestrafung (Geldstrafe, Wegnahme des Tieres usw.).
Trotzdem ist der Hund in der heutigen Zeit ein so besonderes Haustier, dass immer mehr Reglementierungen in Gesetzesform erlassen werden und dem Wohl des Tieres, das uns auch im öffentlichen Raum auf Schritt und Tritt begleitet, ein besonderes Augenmerk zu widmen. So ändern sich die Zeiten aber auch der völlig realitätsferne Umgang mit dem Haushund, dessen eigentliche Biologie immer weniger Berücksichtigung findet.
Das Haustier Hund in der Wahrnehmung einzelner TierärztInnen
Die AutorInnen der Wiener Tierärztlichen Monatszeitung weiten die Haltungsbeschränkungen für Hunde in dazu geeigneten Hundeboxen aus und befinden: Zitat: „Obwohl kaum wissenschaftliche Erkenntnisse über die Auswirkungen der Unterbringung von Hunden in Boxen oder ähnlichen, nicht den Mindestanforderungen entsprechenden Unterkünften vorliegen, rechtfertigen insbesondere die Einschränkung der Bewegungsfreiheit sowie die beschränkten Möglichkeiten, das Platzangebot zu strukturieren, die Annahme, dass eine solche Maßnahme vielfältige negative Auswirkungen auf Hunde haben kann.“ (1) In geschlossenen Boxen kann Furcht auftreten, emotionale Konflikte oder Frustration entstehen. Hinzu kommen mögliche Verletzungsgefahren, bei dem Versuch die Box zu verlassen.
Diese Aussage zugrunde legend, fordern die AutorInnen, dass die Unterbringung von Hunden, auch zeitlich begrenzt, zu Hause oder im Auto als tierschutzrelevant einzustufen ist.
Insbesondere die Einschränkungen durch die Unterbringung in einer Hundebox schränkt Verhaltensweisen wie Bewegung (Lokomotion), Erkundungs- und Sozialerhalten als auch die nicht mögliche Manipulation von Gegenständen gravierend ein und führt, lt. Aussage der Autoren, zu einer nicht verhaltensgerechten Unterbringung. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Box gerade dazu eingearbeitet wird, damit Hunde zur Ruhe kommen und Erlebtes verarbeiten können. Die Unterbringung in einer Box dient nicht dem Zweck, dass Hunde in dieser begrenzten Zeit Verhaltensweisen wie Erkundungsverhalten, Lokomotion und Sozialverhalten ausüben.
Ebenso tierschutzrelevant sei die fehlende Möglichkeit des Hundes, keine hellere/dunklere/kältere/wärmere Position aufsuchen zu können. Der hierdurch bedingte Stress, dem der Hund nicht entgehen kann (es helfen hierbei auch keine erlernten Strategien (meiden einer Situation/sich entfernen o.ä.)) ist dem Hund nicht zuzumuten. Eine Studie mit Laborbeageln liefert hierzu Daten, die bei Hunden, die in Käfigen gehalten wurden, stark verminderte Aktivität nachgewiesen wurde. (2)
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die stark verminderte Aktivität sehr wahrscheinlich nicht monokausal auf die Boxenhalten zurückzuführen ist, sondern multikausal auf die nicht hundegerechte Haltung, den Umgang, wenig Umweltreize, tierärztliches Handling, ….
Des Weiteren bietet die Box dem Hund keinen Schutz vor Übergriffen durch Kinder und ist auch bei dem Erlernen von ‚alleine bleiben‘ nur unter Einhaltung detailliert vorgegebener Nutzungsprozedere geeignet.
Ebenfalls sei ein schlafender Hund in der Box nicht das gewünschte Ziel, wenn diesem Ruhezustand eine frustrierende Lernerfahrung vorausgeht.
Gerichtsbeschlüsse
Ein Vergleich mit privater, zeitlich begrenzter Hundehaltung im privaten Bereich mit den angeführten Gerichtsbeschlüssen ist nicht gegeben.
Die nächtliche Unterbringung von Hunden sei, lt. einem Beschluss des OG Münster (3) untersagt. Diese Aussage bezieht sich auf eine professionelle Hundepensionsbetreiberin, die ihre Pensionshunde während der Nacht (bis zu 9 Stunden) in Hundeboxen untergebracht hat. Die Beklagte betonte in ihrer Stellungnahme, dass die Hunde während des Tages ausreichend Bewegung hatten und die Nachtruhe für die Hunde in den Boxen durchaus das nötige Ruhebedürfnis in der Nacht befördern kann. Wohlgemerkt bei der Haltung/Betreuung von mehreren Hunden. Dieser Beschluss ist nicht mit einer privaten nächtlichen Unterbringung des Hundes in einer Hundebox (Schlaf-/Wohnzimmer), bei akustischer Verbindung zum Hund, vergleichbar.
Auch der Verweis auf ein Urteil des VG Stuttgart entspricht nicht der alltäglichen privaten Nutzung einer Hundebox im Auto. Im beurteilten Fall wurde der Verbleib des Hundes in einer Box während der gesamten Arbeitszeit, in der er ausschließlich liegen oder sitzen, aber nicht stehen konnte, als tierschutzwidrig festgelegt. (4). Rechts- und Verhaltensexpertinnen aus Österreich und der Schweiz legen im Nachgang fest, dass eine Unterbringung des Hundes in einer Box außerhalb der Transportzeit 30 Minuten nicht überschreiten darf.
In den allermeisten Fällen bewirkt eine Gesetzesmodifizierung im Tierschutzgesetz bessere Rahmenbedingungen bei der Haltung von Nutz- und Haustieren. Im Falle der Nutzung von Hundeboxen bietet das, im Gesetzestext nicht detailliert ausformulierte, Haltungsverbot von Hunden in Boxen und Käfigen‘ großen Interpretationsspielraum. Uns Fachleuten, die von Berufswegen einen professionellen Umgang mit Hunden pflegen, stellten sich auch vor der Modifizierung des Gesetzes hierzu keine Fragen, die neu beantwortet hätten werden müssen. Ein angemessener und fachlich angeleiteter Umgang mit der zeitlich begrenzten Einschränkung des Bewegungsspielraumes in Boxen/Käfigen von Hunden, ist als Hilfestellung bei der Anpassung an ein Leben mit Menschen hilfreich und somit nicht tierschutzrelevant.
Ein Einbeziehen von professionell arbeitenden Hundetrainern im Vorfeld einer Gesetzesänderung, die Hundehaltung und/oder Hundeerziehung betrifft, ist dringend notwendig! Die Rahmenbedingungen in diesen Belangen von Tierärzten schaffen zu lassen, enthebt den Berufsstand Hundetrainer seiner Aufgaben und führt, wie jetzt in Bezug auf Hundeboxen, zu unnötigen Diskussionen, Verunsicherungen von Hundehaltern, falschen Bewertungen, missverständlichen Artikeln in Fachzeitschriften nicht zuständiger Berufsgruppen und zieht ggf. Klageverfahren nach sich, sofern unklare Formulierung zu Verboten unterschiedlichster Verwendung der Boxen vorgegeben werden. Unserer Meinung nach wäre es wesentlich sinnvoller, wenn entsprechend qualifizierte Tiermediziner mit qualifizierten Hundetrainern, wie die unseres Verbandes, in Zukunft neue Verordnungen im Vorfeld gemeinsam auf Augenhöhe diskutieren und formulieren würden. Die Ergebnisse wären dann wesentlich dichter an der Biologie des Hundes und der Praxis. Solange betreffende Verordnungen, die jeglicher aussagekräftiger wissenschaftlicher Erkenntnisse entbehren, über unsere Köpfe hinweg entschieden werden, verhindert man mögliche Synergieeffekte, die bei einer Zusammenarbeit, basierend auf gegenseitigen Respekt und einem wertfreien Austausch auf Augenhöhe, entstehen könnten. Sinn und Zweck dieser Gesetze ist doch letztlich das Wohl unserer Hunde! Zur Zeit passiert leider das Gegenteil und es ist nicht nur der genannte Paragraph in der neuen Verordnung, der unserer Meinung nach Hundetrainer quasi entmündigt, deren Fachlichkeit und Expertise abspricht und positiven Entwicklungen im Bereich Hundehaltung und Hundeerziehung entgegenwirkt.
Ellen Friedrich
Dr. rer. nat. Iris Mackensen-Friedrichs
23. Mai 2022
(1) Deutsches Tierärzteblatt | 2022; 70 (3)
(2) https://publons.com/publon/38509751/
(3) http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2016/20_B_1408_15_Beschluss_20160630.html
(4) https://www.jusmeum.de/urteil/vg_stuttgart/vg_stuttgart_4-K-2822-13
Breit aufgestellte Hundeschulen bieten neben Einzelunterricht auch Gruppenstunden für Welpen, Junghunde und erwachsene Hunde an.
Ausbildungsinstitutionen geben in ihren Seminaren und Workshops Grundlagen an die Hundetrainer:innen weiter, wie die Arbeit mit den Hunden und Menschen in diesen Gruppen aussehen sollte.
Hierbei bestehen allerdings weder Einigkeit über bestimmte Prozedere noch ein Standard für gute oder auch bessere Gruppenstundenangebote.
Wir, der BVZ-Hundetrainer e.V., haben mit der Erstellung der 'Junghundegruppen-Richtlinien' unsere Vorstellungen und Wünsche an professionelle Gruppenstunden zusammengetragen.
Wichtig sind uns nicht nur die sehr gute Qualifikation der/des Hundetrainers/in, sondern auch die optimalen Rahmenbedingungen der Stunde, deren Ablauf und die Lernschwerpunkte, die für Junghunde in dieser Zeit gesetzt werden sollten.
Abweichungen vom Ideal wird es immer geben. Die können gute Gründe haben und sehr sinnvoll sein, müssen aber nachvollziehbar daherkommen. Idealerweise sollten sich Hundetrainer:innen an diesen Richtlinien orientieren, um Hunden und ihren Menschen professionelle Leistung im Rahmen guter Arbeit anzubieten.
Bei Fragen zu den Richtlinien stehen wir sowohl Trainer:innen als auch Hundehalter:innen gerne zur Verfügung. Melden Sie sich hierzu bitte per eMail an unsere Geschäftsstelle BVZ-Hundetrainer e.V.
Selbstverständlich kann dieser zugegeben hohe Standard auch von einer Hundeschule verlangt werden, die (noch) nicht Mitglied im BVZ-Hundetrainer e.V. ist.
Professionelle Arbeit sollte jeder/m Hundetrainer/in wichtig sein.
Viel Spass beim Junghundetraining in Gruppenstunden!
Rechtliches:
Die BVZ-Junghundegruppen-Richtlinien können in dieser Form gerne verwendet und verbreitet werden.
Nach Änderung der Richtlinie ohne unsere Zustimmung, zeichnen wir uns für die Qualität der veränderten Richtlinie nicht mehr verantwortlich und gewähren die weitere Verwendung ausschließlich ohne unser Logo und ohne einen Bezug zum BVZ-Hundetrainer e.V.
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Für uns Mitglieder des BVZ, allesamt professionelle Hundetrainer und Verhaltensberater, ist das Thema Hundeerziehung Grundlage unseres beruflichen Alltags. All unser Tun findet im Sinne des Tierschutzes statt und hat das Wohl der Hunde im Fokus. Darüber hinaus sind es unser Wissen und unsere Erfahrung, die unsere Arbeit mit Hunden und Menschen lenken. Das Verhalten der Hunde in verschiedensten Situationen und Umgebungen als auch das Zusammenspiel zwischen Hund und Mensch im Alltag sind hoch komplexe und individuelle Vorgänge. Für die Lenkung und Justierung dieses Verhaltens hin zum erzogenen Hund, gibt es verschiedenste Lösungswege, die in Betracht gezogen werden können.
Unsere Aufgabe als Hundetrainer und Verhaltensberater ist es, Menschen und Hunden ein gutes Zusammenleben zu ermöglichen, das die Bedürfnisse Einzelner und die Wünsche aller, im angemessenen Umfang berücksichtigt. Hierzu zählt hauptsächlich die Anpassung an grundlegende Wünsche der Hundehalter im Alltag, die eine Erziehung ihrer Hunde notwendig machen. Sich nicht in Wohnungen zu lösen oder auch das lockere Gehen an der Leine sind nur zwei Beispiele von vielen. Funktioniert das Zusammenspiel aufgrund guter Strukturen weitestgehend reibungslos, sind Schwierigkeiten, die eine Abgabe des Hundes, z.B. wegen gefährlichen Verhaltens nach sich ziehen, eher unwahrscheinlich.
Mit großem Interesse haben wir die Ergebnisse einer portugiesischen Untersuchung im Zeitraum 2016-2019 von Wissenschaftlerinnen zur Kenntnis genommen, die sich mit den Auswirkungen von unterschiedlichen Erziehungsstilen auf das Wohlbefinden von Hunden befasst. Wichtig ist der Hinweis in der Zusammenfassung der Ergebnisse, dass es in dieser Studie nicht um messbare Erfolge von Erziehungsstilen geht. Stattdessen evaluieren die vorliegenden Daten das Wohlbefinden der Hunde während einzelner Prozesse im Training als auch bei der Interaktion mit ihrem Halter im Alltag. Um diese Wissenslücke zu schließen würden wir weitergehende Forschung begrüßen, die die Effizienz verschiedener Erziehungsstile erfasst und eine aussagekräftige Bewertung zulässt.
Zusammengefasst hat uns das Ergebnis der Studie insgesamt nicht überrascht. Sie bestätigt unsere Vermutung, dass Hundeerziehung einhergehend mit unterschiedlichen Motivationshilfen, das Hundeverhalten als auch das Ausdrucksverhalten der Hunde kurzfristig beeinflusst.
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Die drei untersuchten Gruppen von Hundehaltern und ihren Hunden wurden nach vorher festgelegten Kriterien eingeteilt. Trainingsvideos dienten als Grundlage, die Erziehungsstile der Hundehalter als ausnahmslos belohnend oder überwiegend bestrafend bzw. als Mischform aus beiden Stilen zu bewerten.
Alle 92 teilnehmenden Hunde waren frei von Verhaltensproblemen im Bereich Angst oder Aggression.
Die direkten Einwirkungen der Erziehung während der Trainingseinheiten (Einzeltraining und Gruppentraining) führten bei den Hunden zu zwar unterschiedlichen, aber jeweils unmittelbaren Reaktionen. Zur Kategorisierung des Verhaltens wurden Trainingseinheiten gefilmt und das darin gezeigte Verhalten mittels eines Verhaltenskataloges (Ethogram) zugeordnet. Verhalten, wie das Wegdrehen der Hunde, sich über die Schnauze lecken, Speicheln, unterwürfiges Ausdrucksverhalten (ducken, auf den Rücken/auf die Seite legen) als auch das Weglaufen oder das Schreien, wurden als stress- oder konfliktbedingtes Verhalten eingeordnet. Diese Einordnung dient zur anschließenden Bestimmung des festgestellten Wohlgefühl oder Unwohlsein der Hunde. Jammern, sich Schütteln oder sich Kratzen der Hunde konnte nicht in direkten Zusammenhang mit bestrafenden Einwirkungen gebracht werden.
Zur Überprüfung der langfristigen Auswirkungen des jeweiligen Erziehungsstils wurden sowohl nach 20 Minuten Training vor Ort, als auch an Tagen nach dem Training zu Hause, Speichelproben entnommen. Hierbei zeigten sich nicht alle Hunde kooperativ, wodurch die geplante Menge Speichelproben nicht vollständig entnommen werden konnte.
Das Verhalten in einer entspannten Situation außerhalb des Trainingskontextes (langfristige Wirkung) wurde mittels des ‚cognitive bias test‘ untersucht. Diese Testanordnung soll eine allgemeine Grundhaltung/ein Wohlgefühl ermitteln, welche(s) bei der Lösung einer gestellten Aufgabe eingenommen wird. Nach einer Lernphase, die Hunden ermöglicht einzuschätzen, ob sie zu einem gefüllten oder leeren Futternapf hinlaufen, bestimmt die gemessene Zeit zum Napf darüber, ob sie diese Strecke eher positiv oder negativ (optimistisch oder pessimistisch) gestimmt zurücklegen.
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Wie zu erwarten war, zeigten die Hunde, deren Halter eher bestrafend (positive Bestrafung/negative Belohnung) einwirken, der Situation entsprechende, körpersprachliche Signale. Die Hunde der bestrafenden Gruppen zeigten also häufiger unterwürfiges, stressbedingtes Verhalten. Außerdem lagen die Speichelproben-Cortisolwerte der Hunde in den bestrafenden/aversiv agierenden Gruppen über den Cortisolwerten, die bei den Hunden der ausnahmslos belohnenden Gruppen gemessen wurden. In vorherigen Studien zum Thema wurde der Stresslevel nach unerwarteter Bestrafung gemessen. Dabei zeigte sich ein deutlich erhöhter Anstieg der Cortisolwerte. Ein solcher, drastischer Anstieg des Stresslevel ist in dieser Studie, in der die Hunde mit zu erwartender, und somit vermeidbarer Bestrafung konfrontiert wurden, nicht erkennbar.
Erhöhte Aufgeregtheit zeigte sich mit signifikant höheren Werten bei den Hunden, die durchweg belohnt wurden (positive Belohnung/negative Bestrafung) im Vergleich zu den beiden anderen Gruppen. Sowohl in der gemischten als auch in der belohnenden Gruppe zeigten die Hunde in den Trainingssequenzen längere Zeit entspannte Körperhaltungen im Vergleich zu den Hunden in der bestrafenden Gruppe.
Der ‚cognitive bias test‘ ermittelte schnellere Zeiten beim Zurücklegen der Strecke zu den Näpfen für die Gruppe der Hunde, die durchweg belohnt wurden. Der Rückschluss auf ein allgemein größeres Wohlbefinden der Hunde beim schnelleren Gang zum Napf lässt unseres Erachtens einigen Interpretationsspielraum. Nicht nachweisen lässt sich bei diesem Versuchsaufbau, ob Hunde, die eine Belohnung mit Futter als Trainingsmotivation gewohnt sind und eventuell eine Erwartungshaltung in Richtung Futterbelohnung erworben haben, hierbei einen lernbedingten Vorteil im Vorfeld der Studie mitgebracht haben können. Entsprechend vorsichtig sind wir hier im Bewerten der Rückschlüsse auf ein Gesamtwohlgefühl der Hunde beim Lösen der Aufgabe im Labor und somit als Indiz für nachhaltige Auswirkung eines belohnenden oder bestrafenden Erziehungsstil im Vorfeld des Versuches.
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Die, bei Messung, nicht drastisch erhöhten Cortisolwerte der Hunde in den bestrafenden Gruppen bilden die Ergebnisse aus vorausgegangenen Studien mit aversiven Einwirkungen auf Hunde nicht ab. Hier kann der Rückschluss zugelassen werden, dass die Voraussehbarkeit von Bestrafung das Stressniveau nicht gravierend ansteigen lässt. Hingegen beim Versuch des Hundes, sich auf eine unvorhersehbare Einwirkung einzustellen, steigt der Stresspegel (Cortisolwert) massiv an 12 . Kann der Hund sich andererseits auf eine vorhersehbare, angemessene Bestrafung einstellen, reagiert er durchaus mit einem Anstieg des Stressniveaus, das allerdings keine signifikanten Ausschläge des Cortisolwertes aufzeigt (gemessen anhand gemessener Cortisolwerte). Die Ergebnisse des ‚cognitive bias test‘ sind unseres Erachtens nicht aussagekräftig, um zu beurteilen, ob ein vorheriges Training der Hunde mit einem bestimmten Erziehungsstil, langfristiges Wohlgefühl von Hunden bedingt.
Wir stimmen den Rückschlüssen aus den Studienergebnissen zu, dass eine Erziehung von Hunden durchweg wohlwollend, mit voraussehbaren Einwirkungen durch positive Belohnung oder negative Bestrafung erfolgen sollte. Ergänzend dazu sind angemessene positive Bestrafung und negative Belohnung als Erziehungshilfe einsetzbar, um das Erziehungsziel, einer klaren Struktur, Regeln und maßvollen Miteinander erreichen zu können.
Wir erkennen in den Studienergebnissen nicht, dass Hundeerziehung ohne bestrafende Einwirkungen den besseren, netteren oder zielführenderen Erziehungsstil abbildet. Lediglich das Wohlgefühl der Hunde steigt situativ, sofern die Hundehalter nicht bestrafend bei unerwünschtem Verhalten einwirken. Zudem ist eine Bestrafung, die erwartet und eingeschätzt werden kann, für den Lernenden (zu Erziehenden) in einer Lernsituation berechenbar und geht mit einem kurzfristigen und angemessenen Anstieg des Stressniveaus einher.
Sowohl für eine Belohnung als auch für eine Bestrafung im lerntheoretischen Sinne gilt, dass die zu Erziehenden wissen müssen, wofür sie belohnt oder bestraft werden, dass das Timing stimmt und dass beides an den Hund individuell angepasst ist, ansonsten bleibt der erwartete Lernerfolg aus oder stellt sich nur zögerlich ein. Hingegen führt eine unerwartete Bestrafung, die keinerlei kooperative Lernsituation abbildet, zu einem massiven Anstieg des Stresslevels12. Hier gilt es, weitere Studien mit ausreichender Stichprobe und verwertbaren Datensatzgrößen durchzuführen, die einen Rückschluss des Erziehungsstils auf langfristige Verhaltensänderung und nachhaltige Verhaltensanpassung zulassen können.
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Ein adäquater Stresspegel ist für einen optimalen Lernerfolg unerlässlich. Prozesse in der Erziehung zielen weder auf einen Cortisollevel mit Niedrigstwerten ab (vergleichbar mit denen einer Tiefschlafphase), noch versucht man ein permanentes Wohlbefinden zu erhalten. Aufregung, die während des Erziehungsprozesses beispielsweise aufgrund von Verboten entsteht, stresst kurzfristig, um langfristig, als Erwachsener, ein größeres Wohlgefühl in vergleichbaren Situationen erleben zu können.
Zusätzlich wäre eine weitere Studie zum Thema wünschenswert, um erneut Ergebnisse im Bereich des alltäglichen Umgangs der Halter mit dem Hund zu erhalten. Auch würden wir uns aussagekräftige Daten dazu wünschen, welche differenzierten Möglichkeiten des Einwirkens auf Verhalten wie z.B. Hilfsmittel, Körpersprache der Halter und Kooperation mit Menschen, dass Hundeverhalten kurz- und langfristig beeinflusst.
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Unsere Mitglieder sind versiert genug, im Einzelfall entscheiden zu können, welcher Umgang mit Hunden und deren Haltern angemessen ist und zu den gewünschten Zielen führen kann. Lassen sie sich als Hundehalter nicht von Begrifflichkeiten leiten, die vermeintlich fröhlichere Hunde erwarten lassen. Erwarten sollten sie von Hundetrainern und Verhaltensberatern eher Hilfestellung, die ein fröhliches Miteinander ermöglicht.
Wir, die BVZ-Hundetrainer freuen uns auf ihre Kontaktaufnahme und punkten gerne mit unserem Wissen, unserer Erfahrung und unserem ‚guten Gefühl‘ im Umgang mit ihnen und ihrem Hund.
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Quellen:
Studiendetails/Originalstudie: Externer LinkStudienergebnis
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(c) Artikel von Ellen Friedrich, Hundetrainerin/Verhaltensberaterin 'Hundeschule der rote Hund'.
Mit Dank für Unterstützung an Dr. rer. nat. Iris Mackensen-Friedrichs, Rebecca Radtke und Beatrice Rosenthal. Januar 2021
Der Beitrag darf gerne in vollständiger Form weitergeleitet und veröffentlicht werden. Bei beabsichtigten Kürzungen/Redigierung des Beitrages muss die vorherige Zustimmung bei der Autorin eingeholt werden.
Füttert man Hunde ausreichend, sorgt sich um deren Gesundheit, erlaubt ihnen regelmäßigen, ausgiebigen Kontakt zu Menschen und verwehrt grundsätzlich den Austausch mit anderen Hunden, schränkt man sie in ihren Grundbedürfnissen ein. Ihr Verhalten gegenüber Artgenossen kann sich nicht optimal entwickeln und unbekannte Hunde werden in Folge oftmals als fremd oder gar bedrohlich eingestuft.
Welpen sollte entsprechend wohl dosierter Kontakt zu Hunden im gleichen Alter als auch welpenverträglichen erwachsenen Hunden gewährt werden, um ihre Sozialisierung auf solide Füße zu stellen. Im Kontakt mit Artgenossen festigt sich das eigene Selbstbewusstsein, werden die Fähigkeiten beim Lösen von Problemen oder Konflikten trainiert und die körperlichen Möglichkeiten im Rahmen von Sexualität als auch Jagd erprobt. In dieser Zeit lernen Hundehalter das Verhalten ihrer Hunde einzuschätzen, zu begrenzen und in passende Bahnen zu lenken.
Das alles sind gute Voraussetzungen für Menschen und ihre Hunde, um Hundebegegnungen mit und ohne Leine souverän meistern zu können.
Hinderlich dabei erweisen sich allerdings biologische Entwicklungsprozesse, die aus allzeit zum Spiel bereiten Welpen, erwachsen handelnde Hunde machen. Im Zuge der Pubertät und damit einhergehender Hormonumstellungen, werden Begegnungen mit Artgenossen anders bewertet. Spielpartner können Freunde bleiben oder aber sie werden zu Sexualpartnern, Konkurrenten oder Eindringlingen. Jetzt gilt es – für Hundehalter und Hunde - Haltung zu bewahren, Stellung zu beziehen oder Grenzen zu setzen.
Hunde, deren Ontogenese vom Welpen zum Erwachsenenalter unspektakulär, also weitestgehend ‚normal‘, abgelaufen ist, haben unterschiedlichste Strategien, Hundebegegnungen zu absolvieren. Je nach Typ (Charakter), erlebten Erfahrungen und Erfolgsmodellen im Kontakt mit Artgenossen, agieren Hunde aufgeschlossen, vorsichtig, ungestüm, bestimmt, fordernd u.a..
Das Treffen zweier Hunde ohne Leine bietet ausreichend Raum, sich, den eigenen Bedürfnissen gemäß, anzunähern. Abstand, Tempo, Körperhaltung – all das vermittelt dem Gegenüber die eignen Wünsche, Möglichkeiten und gefühlten Status. Jetzt gilt es, den entgegenkommenden Hund richtig zu bewerten und sich situativ angemessen zu verhalten. Hierzu stehen dem Hund viele verschiedene Verhaltensweisen zur Verfügung: ausweichend, distanzvergrößernd, interessiert, spielerisch u.a.. Und das alles im passenden Tempo, um die Situation bestmöglich zu meistern.
Wer gerne rauft, wird sich die Gelegenheit, den anderen Hund zu einer Rauferei zu motivieren, auch bei der Möglichkeit ausweichen zu können, eventuell nicht entgehen lassen. Spielertypen werden versuchen ihre Energie in exzessive Spielaufforderungen zu stecken. Vorsichtige Typen schlagen vielleicht einen weiten Bogen oder verharren an einer Stelle. Feste Begegnungsregeln gibt es keine, es treffen sich immer Persönlichkeiten mit individuell unterschiedlichen Bedürfnissen und Strategien.
Ist die Handlungsfähigkeit der Hunde durch eine Leine eingeschränkt entscheidet der Halter, wie sich der Hund in dieser Situation verhält. Mit dem Führen eines Hundes an der kurzen Leine, die ein angepasstes Gehen neben dem Hundehalter verlangt, gibt der Hundehalter die Regeln für alle Situationen vor. Die Begegnung mit Artgenossen soll und kann jetzt nicht stattfinden. Es gilt, dem Wunsch des Halters entsprechend, eigene Bedürfnisse in den Hintergrund zu stellen und sich nicht unaufgefordert in andere Situationen zu begeben. Sicher keine leichte Aufgabe für Hunde, deren eigene Einschätzung königlichen Status beschreibt oder all jene, die hinter jeder Ecke eine Bedrohung für Leib und Leben vermuten. Hier zählen die Kompetenz des Halters und die Anpassungsfähigkeit des Hundes. Sind beide optimal aufeinander eingestimmt, wurde ausreichend oft geübt und passend justiert, können Hundebegegnungen unspektakulär von Menschen und Hunde absolviert werden. Es passiert … nichts, da die Hunde keinen Kontakt miteinander haben! Ganz einfach!
Gewährt man zwei angeleinten Hunden Kontakt übergibt man das Zepter an die Hunde und wird zum – vielleicht nur stillen Beobachter – oder zum Handlanger des sich entwickelnden Begegnungsprozedere. Hunde entscheiden sich situativ, in Reaktion auf die Aktion des Gegenübers, schnell, souverän oder auch unangemessen. Werden diese Verhaltensweisen durch die Leine begrenzt, ist das Ausweichen und Raum gewinnen nicht möglich. Verdrehen sich zusätzlich die Leinen und führen zu körperlicher Nähe, die eine gewünschte Individualdistanz nicht herstellen lässt, ist distanzvergrößerndes, also aggressives Verhalten, vorprogrammiert. Halter, die erst dann versuchen, das Verhalten des eigenen Hundes zu unterbinden oder schützend einzuwirken, vernachlässigen ihre Fürsorgepflicht und handeln grob fahrlässig.
Findet die Kontaktaufnahme zweier Hunde mit und ohne Leine statt, d.h. wird ein Hund angeleint geführt und ein unangeleinter Hund nähert sich, sind die Kompetenzen des Halters mit angeleintem Hund maßgeblich dafür verantwortlich, wie sich der angeleinte Hund verhalten kann. Es gilt, das Verhalten des fremden Hunden einzuschätzen, die Fähigkeiten des eigenen Hundes zu kennen und dann zu entscheiden, welche Schritte getan werden können, um die Situation für den eigenen Hund bestmöglich zu gestalten.
Sofern sich der frei laufende Hund nicht entfernt, gilt es, den eigenen Hund – und sich selbst! – zu schützen. Das Wegschicken oder gar Wegschieben des fremden Hundes ist nicht immer möglich. Aggressives, distanzvergrößerndes Verhalten (wegschicken, wegschieben) ist durchaus mit Verletzungsgefahr verbunden. Das Ableinen des eigenen Hundes kann die Situation entschärfen, muss aber nicht die beste Lösung sein. Jagdlich hoch ambitionierte Hunde suchen eventuell das Weite, läufige Hündinnen werden ggf. gedeckt.
Fakten
Nicht richtig ist es, die Begegnungen von Hunden, die sich nicht kennen, generell als Konfliktsituation zu beschreiben. Ebenfalls nicht korrekt ist es zu behaupten, angeleinte Hunde, die einem unangeleinten Hund begegnen, lösen diese Situationen ausschließlich und immer mit Verhaltensmustern, die bei starker Bedrohung als Überlebensstrategie gewählt werden (Flight, Fight, Freeze).
Auch eine Spielaufforderung in solchen Situationen ist nicht immer Ausdruck außerordentlichen Stress‘. Einfach mal zum Spielen auffordern kann eine nette Begrüßung sein – nicht mehr und nicht weniger. Verhaltensmuster, die bei Hundebegegnungen, mit und ohne Leine, gezeigt werden beruhen auf Erfahrungswerten, sind situativ unterschiedlich und haben mit der Präsenz des Halters zu tun.
Es ist nicht möglich, Hundebegegnungen in Schablonen zu pressen, zu standardisieren oder pauschale, auf jeden Hund anwendbare Ablaufpläne zu propagieren. Hundehalter sollten Experten für das Verhalten ihres eigenen Hundes sein. Beziehung und Bindung kauft man nicht mal eben so im Supermarktregal. Ein gutes Zusammenspiel zwischen Mensch und Hund ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit in der Konflikte und Auseinandersetzungen ebenso zum Alltag gehören wir die Freude am gemeinsamen Tun.
Man darf als Hundehalter ohne Reue das Zusammentreffen des eigenen Hundes mit Artgenossen erlauben und verbieten, ohne um das Wohl des Vierbeiners Sorge zu haben. Für ein gutes Miteinander können verhinderte Begegnungen, nicht stattfinde Spiele oder vereitelte Begrüßungen, Menschen und Hunden einen guten Tag bescheren.
Unser Rat: Viel fundiertes Wissen um den eigenen Hund kann man sich erarbeiten. Das Wissen um das Verhalten fremder Hunde kann man bei deren Besitzer erfragen. Experten treffen Experten – respektvoll. Es genügt, wenn die Hunde ihre Gefühle offen zur Schau stellen. Menschen können … miteinander reden - sachlich!
Ballungsgebiete mit hoher Hundedichte verlangen nach kompetenten Hundehaltern, um die Begegnungssituationen für Hunde, Halter als auch nicht-Hundehalter so entspannt und gefahrlos wie möglich ablaufen lassen zu können.
Bei Fragen zum Verhalten von Hunden, ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten, sie gut in unsere komplizierte Gesellschaft zu integrieren, stehen wir, der BVZ-Hundetrainer e.V. allen Hundehaltern gerne zur Verfügung.
Wir kümmern uns professionell um das Wohl der Hunde, der Hundehalter und ein gutes Zusammenleben mit Respekt für die Bedürfnisse aller Menschen und Tiere!
Es hat sich etabliert:
Neben Büchern, Videos und DVDs hat ein weiteres Medium Einzug in die Fortbildungswelt gehalten. Das Webinar.
Als Fort- und Weiterbildungsmöglichkeit für Hundetrainer und Hundehalter boomt das Angebot und die Nachfrage. Die Vorteile liegen auf der Hand. Keinerlei Reise- und Übernachtungskosten. Stattdessen die bequeme Teilnahme vom heimischen Sessel oder der bequemen Couch. Hinzu kommt der große Pluspunkt, dass die gekaufte Zeit mit dem Referenten auf dem Rechner gespeichert und im Anschluss vom Teilnehmer immer wieder angesehen und angehört werden kann.
Eine gute Lernhilfe für Hundetrainer bei allen Themen, deren Inhalte sich an Fakten orientieren. Die theoretischen Grundlagen von Verhalten, Lernen, Gesundheit, Beratungstechniken oder der Darstellung von Prozessen, die in einigen Bereich der Beschäftigung und formalistischem Lernen abverlangt werden, sind allesamt gut in diesem Format zu präsentieren und zu vermitteln. Selbstverständlich aber nur, sofern deren Ausarbeitung, Erklärungen und Fachwissen des Referenten, auch im Austausch mit den Teilnehmern!, professionellen Ansprüchen genügt.
Hundehaltern kann hier ebenfalls eine Wissenserweiterung in fachlich und sachlich fundierter Qualität dargeboten werden, sofern praktische Anleitungen ausgeschlossen sind.
Bei aller Euphorie gibt es allerdings Bereiche in der Aus- und Weiterbildung von Hundetrainern, die in einem Webinar unserer Meinung nicht geleistet werden können:
Praktischer Umgang mit Hunden und Menschen muss geübt werden und der Austausch einer Teilnehmergruppe zu Vorgängen und Prozessen sind wichtige Parameter einer fundierten Ausbildung. Sämtliche Bereiche der Schulung und Anweisung interaktiver Prozesse können in einem Webinar nicht dargestellt und nicht professionell gelehrt werden.
Weder der Umgang mit Hunden im Bereich der Erziehung vom Welpen bis zum erwachsenen Hund, noch die Arbeit mit verhaltensauffälligen Hunden können in einem Webinar so dargestellt werden, dass sie als praktische Fort- und Weiterbildung dienen können. Es bleibt für Webinare ausschließlich die theoretische Wissensvermittlung!
Wir, der BVZ-Hundetrainer appellieren an alle Hundetrainer-Ausbildungsbetriebe, ihre Webinare im Hinblick auf diese elementar wichtigen Kriterien zu überprüfen und, falls nötig, ihr Angebot entsprechend zu korrigieren.
Allen Hundetrainern, die einen Ausbildungsbetrieb oder nach einer guten Fort- und Weiterbildung suchen, empfehlen wir, einen kritischen Blick auf angebotene Veranstaltungen zu werfen.
Die zeitlich begrenzte Unterbringung von Hunden in ausreichend großen Boxen.
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Offener Brief an das Bundesministerium Ernährung und Landwirtschaft - Referat Tierschutz
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