Sie möchten Mitglied im BVZ-Hundetrainer e.V. werden und fragen sich welche Voraussetzungen dafür notwendig sind?
Die Aufnahmekriterien für eine Mitgliedschaft stellen sich wie folgt zusammen:
- Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Berufstätigkeit als Hundetrainer/in (Voll- oder Nebenerwerb)
- Nachweis über die Qualifikation/Ausbildung als Hundetrainer/in
- Aufnahmegespräch mit mind. zwei Vorstandmitgliedern
Sie erfüllen die ersten Kriterien? Dann können Sie ohne Umwege einen Mitgliedsantrag stellen. Dazu füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und fügen Ihre Qualifikationsnachweise sowie den Bescheid über die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz (TierSchG) bei.
Nach Eingang Ihres Antrags nimmt unsere Geschäftsstelle mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung für das Aufnahmegespräch Kontakt auf.
Die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz (TierSchG) ist kein Nachweis für eine Qualifikation, es ist ausschließlich eine behördliches Genehmigung zur gewerblichen Tätigkeit. Daher werden wir im Rahmen dieses Gesprächs neben dem persönlichen Austausch auch Ihre Qualifikation abfragen.
Wir legen sehr viel Wert auf persönlichen und fachlichen Austausch, in diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit über Ihre Tätigkeit als Hundetrainer/in zu berichten, sowie Vorstandsmitglieder persönlich kennenzulernen.
Wir freuen uns über Ihren Antrag zur Mitgliedschaft.
Geschäftsstelle BVZ-Hundetrainer e.V.: BVZ-Hundetrainer e.V.
Die zeitlich begrenzte Unterbringung von Hunden in ausreichend großen Boxen.
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Offener Brief an das Bundesministerium Ernährung und Landwirtschaft - Referat Tierschutz
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Hier finden Hundetrainer und Hundehalter von uns ausgewählte Informationen zu Hundeerziehung und Hundehaltung.