Seit Menschengedenken begleiten uns Hunde als Jagdgefährten, Arbeitshunde und Familienmitglieder. In deutschen Haushalten leben laut dem Industrieverband Heimtierbedarf e.V. und dem Zentralverband zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. etwa 10,5 Millionen Hunde. Mit dieser hohen Anzahl und der Rolle des Hundes als Sozialpartner, der eng im menschlichen Umfeld lebt, wird die Hundehaltung zu einem gesellschaftlich relevanten Thema.
Die Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) gibt den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Hunden in Deutschland vor und wurde Anfang 2022 durch eine Verordnung zur Änderung der Tierschutzhundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung angepasst. Besonders § 2 Absatz 5 der TierSchHuV sorgte dabei für Aufmerksamkeit: “Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.” Die Begründung des Bundesrats für die Änderung der TierSchHuV ist, dass „wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erziehungsmethoden von Hunden die Anwendung von Strafreizen als nicht tierschutzkonform beurteilen“.
In unserem Artikel beleuchten wir diese "wissenschaftlichen Grundlagen" und erläutern warum diese für eine Gesetzesänderung in unseren Augen ungeeignet sind.
Autorinnen: Jennifer Mausbach und Estha Taddigs
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