Ausnahmeregelungen in der Setz- und Brutzeit für nachweislich gut erzogene Hunde verantwortungsvoller Halter sind dringend erforderlich!
Für Hunde in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen beginnen nun wieder unschöne Monate. Im § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung NWaldLG ist für die Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli ( in Bremen schon ab 15. März ) ein pauschaler Leinenzwang für Hunde festgeschrieben. In keinem anderen Bundesland gilt diese strikte Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft derart alternativlos. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Hunde, welche zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, der Bundespolizei oder dem Zoll im Rahmen eines bestimmungsgemäßen Einsatzes geführt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.
Hintergrund dieser grundsätzlich nachvollziehbaren Regelung ist die Berücksichtigung der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der Wildtiere. Mit dem Leinenzwang soll, auch im Sinne des Jagdgesetzes, eine besondere Schutzzeit geschaffen werden, welche es Elterntieren erleichtert, ihre Jungen bis zu deren Selbstständigkeit aufzuziehen. Insbesondere sollen bodenbrütende Vogelarten wie Rebhuhn oder Fasan aber auch Rehkitze und Hasenjunge vor frei laufenden, wildernden Hunden geschützt werden. Hundehalter, die sich über das Gesetz hinweg setzen, können mit Bußgeldern bis 5.000 € bestraft werden.
Das Gesetz spiegelt nicht zuletzt einen ewig wiederkehrenden Streit zwischen Hundehaltern und Jägern wider. Der BVZHundetrainer erkennt durchaus, dass es unvernünftige, und verantwortungslose Halter gibt, die ihre Tiere nicht unter Kontrolle haben oder gar nicht haben wollen. "Bei diesen Menschen endet offenbar die Tierliebe am Ende ihrer Hundeleine": so der Vorsitzende des Verbands - selbst Jäger und Hundetrainer - Andreas Heusinger von Waldegge. "Sie lassen ihre Hunde unkontrolliert in sensiblen Gebieten frei laufen. Greift ein solcher Hund dann z.B. ein Rehkitz, sind Konflikte und gegenseitige Schuldzuweisungen zwischen Jägern und Hundebesitzern vorprogrammiert. Natürlich muss es in diesen Fällen dann Sanktionen geben, um letzteren die Auswirkungen ihres Handelns zu verdeutlichen."
Der BVZHundetrainer hebt aber vor allem die vielen gewissenhaften Hundehalter hervor, die erkennen, dass ein Hund ein potentieller Jäger ist, da er vom Wolf abstammt und die Veranlagung zum Jagen genetisch in sich trägt. Sie tragen diesem Erbe Rechnung, indem sie mit ihren Hunden arbeiten und trainieren, um sie unter Kontrolle zu bringen und dafür weder Zeit, Mühen und Kosten scheuen und sogar Prüfungen ablegen.
Der BVZHundetrainer setzt sich für einen artgerechten, nicht vermenschlichenden Umgang mit Hunden ein. Er bietet dazu Hundebesitzern seine Unterstützung durch Ausbildungsangebote von hochqualifizierten Hundetrainern an. Durch eine bestandene anspruchsvolle Prüfung wie dem BVZHundeführerschein können die Halter ihre Sachkunde unter Beweis stellen und den Hund im Freilauf kontrollieren.
"Einen Hund über Monate hinweg ausschließlich an der Leine zu führen ist nicht artgerecht, weil dies das Wesen des Hundes als Lauftier mit großem Bewegungsdrang nicht berücksichtigt. Ein pauschaler Leinenzwang verstößt daher gegen die Tierschutz-Hundeverordnung, die einen freien Auslauf für Hunde als Haltungsgrundlage festgelegt hat": so der Vorsitzende des BVZHundetrainer, Andreas Heusinger von Waldegge. "Auch die Einrichtung von speziell dafür ausgewiesenen Auslaufgebieten sei keine zufriedenstellende Lösung. Häufig erweisen sich diese Flächen als zu klein für die Menge an Hunden, die sie besuchen, so dass wiederum Konflikte zwischen nicht ausreichend sozialisierten Hunden die Folge sein können".
Aus diesem Grund unterstützt der BVZHundetrainer die Petition gegen Leinenzwang der Hannoverschen Gesellschaft zur Förderung der Kleintiermedizin e.V. HGFK. Der BVZHundetrainer regt an, Ausnahmeregelungen vom Leinenzwang für Hundehalter mit entsprechend abgelegten Prüfungen, wie dem vom BVZHundetrainer angebotenen Hundeführerschein, zu schaffen. Dazu der Vorsitzende: "Es darf nicht sein, dass die Erwartungen an Hundebesitzer und Hunde immer mehr in die Höhe geschraubt werden, das entsprechende Engagement einen gut erzogenen, alltagstauglichen Hund zu bekommen jedoch nicht ausreichend anerkannt wird. Ein gut sozialisierter Hund, der auch in Gefahrensituationen kontrollierbar ist und so ausgebildet, dass er die Wege nicht verlässt benötigt auch keine speziell geschaffenen Auslaufflächen."
"Wir wünschen uns eine entsprechende Anerkennung der vom Halter erbrachten Sachkundeleistung, appellieren zusätzlich aber auch an sein Verantwortungsbewusstsein und seine Kompetenz, der Auslaufsituation angepasst zu begegnen": so der Vorsitzende des BVZHundetrainer.
Externer Linkwww.hgfk.eu
Externer Linkwww.recht-niedersachsen.de/79100/nwaldlg.htm
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