Seit dem 29. Dezember 2014 ist eine gültige Tollwutimpfung für alle Welpen, welche nach Deutschland eingeführt werden, gesetzlich vorgeschrieben. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bezweckt mit dieser Verordnung eine erweiterte Handhabe gegen Welpenhändler und Welpentransporte aus dem Ausland. Effektiv bedeutet dies, dass Welpen mit einem Alter von unter 15 Wochen nicht mehr nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Die Verordnung gilt auch für Katzen und Frettchen.
Externer Linkwww.plosone.org/article/info%3Adoi%2F10.1371%2Fjournal.pone.0094597
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