Am 10. Juni 2015 beschlossen der Umwelt- und Agrarausschuss und der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages Schleswig-Holstein das neue Hundegesetz, welches ab 2016 gelten soll.
Die wichtigsten Änderungen sind die Abschaffung der sogenannten Rasselisten und die Einführung einer Sachkundeprüfung für Halter deren Hunde als gefährlich eingestuft wurden.
Interessant für Hundetrainer: Berechtigt zur Abnahme dieses Hundeführerscheins sind alle Hundetrainer, die über eine Erlaubnis nach §11 Absatz 1 Nr. 1 8f TierSchG verfügen.
Landtag Schleswig-Holstein: Landtag SH
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