Die beiden hier eingestellten AGBs wurden 2018 anwaltlich überprüft und müssen von Euch an Euren Betrieb, Eure Anforderungen und Möglichkeiten angepasst werden.
Auf Folgendes möchten wir hinweisen:
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen. Sie werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn die Hundeschule bei Vertragsschluss dem Kunden die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn der Kunde mit ihrer Geltung einverstanden ist. Wir empfehlen daher, die AGB in das jeweilige Anmeldeformular einzuarbeiten, so dass der Kunde deren Kenntnisnahme und sein Einverständnis per Unterschrift bestätigt. Individuelle Vereinbarungen (auch mündliche) haben Vorrang vor den AGB.
2. Die AGB sind pauschal für alle denkbaren Situationen konzipiert worden. Nicht Zutreffendes einfach raus nehmen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass der Inhalt der AGB dadurch nicht in sich widersprüchlich oder missverständlich wird. Befragt ggf. einen Rechtsanwalt, wenn Ihr unsicher seid. Es ist empfehlenswert, den Punkt „Haftung“ unverändert zu lassen. Solltet Ihr auf umfassende AGB verzichten wollen, ist es ratsam, zumindest diesen Punkt von den Kunden unterzeichnen zu lassen.
Im Anhang findet Ihr Beispiele für ein Anmeldeformular für einen Kurs und für Einzelstunden/offene Gruppen.
3. Im Hinblick auf die Vorauszahlung bei Kursen und Workshops weise ich darauf hin, dass das Gesetz eine Zahlung nach Erbringung der Dienstleistung vorsieht. Daher kann es problematisch sein, in AGB davon abzuweichen, indem Vorauszahlung vereinbart wird. Wir haben dies in den AGB für Hundeschulen berücksichtigt, indem eine „Vorschuss“-Lösung gewählt wurde.
Andererseits ist es weit verbreitet, eine vollständige Vorauszahlung bei dieser Art von Veranstaltungen zu vereinbaren. Hierfür bestehen auch nachvollziehbare sachliche Gründe. Solltet Ihr eine Vorauszahlung in voller Höhe wünschen, könnt Ihr dies mit den Kunden individuell vereinbaren. Um mögliche, wenn auch unwahrscheinliche Abmahnungen zu vermeiden, empfehlen wir daher, keine AGB mit Vorauszahlungsklauseln zu verwenden, insbesondere nicht auf Internetseiten zu veröffentlichen.
Im AGB-Muster für Hundepensionen ist eine Vorauszahlung vorgesehen. Hier lässt sich als Argument anführen, dass sie das „Abschieben“ von Hunden verhindern bzw. unattraktiv machen soll. Weiter handelt es sich nicht um einen reinen Dienstvertrag. Auch hier gelten aber die o.g. Überlegungen.
4. Erwähnenswert ist weiter die Höhe der Stornierungskosten für den Kunden. Diese müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Insbesondere muss bei einer vollständigen Absage der ersparte Aufwand berücksichtigt werden, so dass eine vollständige Zahlungspflicht in der Regel als unangemessen anzusehen ist (es sei denn, die Absage erfolgt so spät oder es ergibt sich aus den Umständen, dass keine Ersparnis vorliegt).
5. Bitte beachtet schließlich auch, dass die Verwendung von AGB im elektronischen Geschäftsverkehr (Beispiel: Kursbuchung über das Internet) besonderer Überprüfung bedarf. Im Internet bestehen eine Reihe weiterer Informationspflichten (Frist für die Versendung einer Bestätigungsmail, Widerrufsrecht etc.), die zwingend zu beachten sind. Auch hier empfehlen wir dringend die Beratung durch einen Rechtsanwalt.
.
.
.
Artikel - Hundeerziehung und die Tierschutzhundeverordnung:
Warum die wissenschaftliche Grundlage nicht hält, was sie verspricht
Mehr erfahren
Hier finden Hundetrainer und Hundehalter von uns ausgewählte Informationen zu Hundeerziehung und Hundehaltung.